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   KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14   

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https://dejure.org/2015,11579
KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14 (https://dejure.org/2015,11579)
KG, Entscheidung vom 30.03.2015 - 8 U 43/14 (https://dejure.org/2015,11579)
KG, Entscheidung vom 30. März 2015 - 8 U 43/14 (https://dejure.org/2015,11579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 125 S 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 535 BGB, § 541 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Auslegung eines Mietvertrages zur Offenhaltung von Ein- und Ausgängen eines Ladengeschäfts in einem Einkaufscenter unter Berücksichtigung der Auferlegung einer Betriebspflicht; Schriftformwahrung der Vereinbarung über die Offenhaltung der Ein- und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich Ansprüchen des Vermieters auf Offenhaltung von Ein- und Ausgängen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1
    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich Ansprüchen des Vermieters auf Offenhaltung von Ein- und Ausgängen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müssen Ein- und Ausgänge offen gehalten werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebspflicht verbietet eigenmächtiges Stilllegen von Ein- und Ausgängen! (IMR 2015, 335)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 881
  • ZMR 2015, 707
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07

    Betriebspflicht; Einkaufszentrum; Ankermieter

    Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
    Ob der Mieter sämtliche bei Vertragsbeginn vorhandenen Ein- und Ausgänge einer Ladenfläche offen halten muss, ist im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (ebenso OLG Dresden, 24. Juli 2007, 5 U 489/07, NZM 2008, 131).(Rn.28).

    Die Entscheidung des Landgerichts entspreche auch der des OLG Dresden in NZM 2008, 131.

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung OLG Dresden NZM 2008, 131, mit der eine Klage des Vermieters gegen die Schließung eines von mehreren Eingängen durch den Mieter abgewiesen worden ist.

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

    Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche

    Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
    1) Die in § 1 Nr. 1 MV ausdrücklich in Bezug genommenen Planskizzen haben nicht nur (zugunsten der Beklagten) die Qualität einer verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf Raumgestaltung und Zuschnitt der Mieträume (vgl. BGH NJW 2005, 2152 unter 3.) und damit hinsichtlich der Ausstattung mit einem Ein- und Ausgangsbereich im 1. OG in der dort (in Anl K 1) eingezeichneten Weise.
  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08

    Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei

    Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
    Erst in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der so ermittelte Wille in der Urkunde einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat und damit die Schriftform gewahrt ist (sog. Andeutungstheorie, s. BGH NJW-RR 2010, 821 Tz 12; NJW 1996, 2792, 2793; BAG 2007, 250 Tz 23; Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 133 Rn 19).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
    Erst in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der so ermittelte Wille in der Urkunde einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat und damit die Schriftform gewahrt ist (sog. Andeutungstheorie, s. BGH NJW-RR 2010, 821 Tz 12; NJW 1996, 2792, 2793; BAG 2007, 250 Tz 23; Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 133 Rn 19).
  • BGH, 05.11.2004 - LwZR 2/04

    Kündigung eines Pachtvertrages wegen Benötigung der Bewirtschaftungsflächen zum

    Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
    Denn hierfür ist nicht etwa erforderlich, dass sich das Auslegungsergebnis aus dem Wortlaut der Klausel von selbst erschließt (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2004 - LwZR 2/04, juris Tz 16 f.: Auslegung einer Sonderkündigungsklausel bei Eigenbedarf "des Verpächters" dahin, dass sie nicht zugunsten eines Erwerbers gilt).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 67/02

    Auslegung einer der Schriftform unterliegenden Vereinbarung

    Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
    Auch eine mündliche Vereinbarung kann zur Auslegung dessen herangezogen werden, was in der Vertragsurkunde unvollkommen, aber zumindest andeutungsweise niedergelegt ist (s. BGH, Beschl. v. 19.10.2005 - XII ZR 67/02, juris Tz 4).
  • OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1471/18

    Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!

    Eine Auslegung des Vertrages vom 14.03.2012 gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Wortlaut, Interessenlage und Begleitumständen wie dem Inhalt und dem Verlauf der Vertragsverhandlungen (vgl. KG, Urteil vom 30.03.2015 - 8 U 43/14 = MDR 2015, 881) führt jedoch zu dem Ergebnis, dass die vertragliche Vereinbarung der Parteien hier dahingehend erfolgt ist, dass gerade in den vermieteten Räumen der L-Apotheke eine Präsenzapotheke zu betreiben ist.
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